Das Gefahrgutrecht ist ein anspruchsvolles und vielschichtiges Regelwerk, das den sicheren Umgang und Transport gefährlicher Güter regelt. Es hebt sich klar von anderen rechtlichen Bereichen wie dem Gefahrstoffrecht und den Vorschriften zur Abfallentsorgung ab.
Die Unterschiede zwischen Gefahrstoff, Abfall und Gefahrgut bei der Beförderung auf der Straße lassen sich anhand des folgenden Beispiels anschaulich erklären:
Gefahrstoff
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen.
GEFAHRSTOFFRECHT
Abfall
Die Sammlung und Beförderung von (gefährlichen) Abfällen.
ABFALLRECHT
Gefahrgut
Die Beförderung von gefährlichen Stoffen auf öffentlichen Straßen.
GEFAHRGUTRECHT
Merke:
Die Einstufung und Kennzeichnung nach Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht sind nicht immer identisch!
Der Transport gefährlicher Güter erfordert höchste Sicherheitsstandards. Zu diesem Zweck wurde ein umfassendes internationales Regelwerk geschaffen, das die sichere Beförderung dieser sensiblen Güter gewährleistet. Ergänzt wird dieses Regelwerk durch nationale Vorschriften, die Zuständigkeiten, Pflichten und mögliche Ordnungswidrigkeiten klar definieren.
Verkehrsträger und ihre Regelwerke
Für die unterschiedlichen Verkehrsträger gelten spezifische internationale Regelungen, die den Gefahrguttransport präzise regeln:
Diese Regelwerke bilden gemeinsam die Grundlage für einen sicheren, gesetzeskonformen und effizienten Transport gefährlicher Güter, unabhängig vom genutzten Verkehrsträger. Sie stellen sicher, dass Menschen, Umwelt und Sachwerte während der Beförderung bestmöglich geschützt werden.
In Deutschland bildet das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) die gesetzliche Grundlage für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Es ergänzt die internationalen Regelungen durch nationale Bestimmungen und legt den rechtlichen Rahmen für die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Schienen-, Binnenwasserstraßen-, See- und Luftverkehr fest.
Unter dem GGBefG fallen mehrere nationale Rahmenverordnungen, die spezifische Vorgaben für die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften machen. Dazu gehören unter anderem:
GGVSE
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
GGVSee
Gefahrgutverordnung See
LuftVG
Luftverkehrsgesetzt